Der Deutsche Imkerbund e.V. (D.I.B.) ist seit über 90 Jahren Inhaber der Marke „Echter Deutscher Honig“ (EDH). Grund für deren Einführung war die Sicherung des deutschen Honigmarktes und seine deutliche Abgrenzung und Hervorhebung gegenüber Kunst- und Auslandshonig.
Deshalb wurden ein bundesweit einheitlicher Standard und Qualitätsmerkmale oberhalb der in der Honigverordnung gesetzlich festgeschriebenen Anforderungen für dieses kombinierte Warenzeichen festgelegt. Eine der rechtlichen Grundlagen sind die „Bestimmungen zu den Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes e.V.“ (Warenzeichensatzung – WZS).
Der D.I.B. und seine Warenzeichennutzer sind daran interessiert, den Verbrauchern einen hervorragenden Honig anzubieten und setzen sich dafür intensiv ein.
Das Imker-Honigglas des Deutschen Imkerbundes e.V. garantiert kontrollierte Qualität und ausgezeichneten Geschmack. Echten Deutschen Honig erkennen Sie an folgenden Merkmalen: Bewegen Sie doch einfach Ihren Cursor auf das Glas (rechts oben)!
Die Qualität des Echten Deutschen Honigs wird ständig geprüft, denn nur, wenn er besonders schonend behandelt wird, behält er seine vielen wertvollen Inhaltsstoffe. Damit leistet Echter Deutscher Honig einen wichtigen Beitrag für unser Wohlbefinden und sorgt auf süße Art für eine abwechslungsreiche Küche. Und im Imker-Honigglas ist nur Echter Deutscher Honig. Echter Deutscher Honig bekommen Sie bei Ihrer Imkerei in der Nähe oder in guten Fachgeschäften und Lebensmittelabteilungen.
1. Vermarktungsvoraussetzungen
Um an der Vermarktung unter dem Verbandswarenzeichen teilzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das sind:
- Mitgliedschaft in einem dem Deutschen Imkerbund über den zuständigen Mitgliedsverband angeschlossenen Imkerverein. Die Mitgliedschaft beinhaltet gleichzeitig eine Versicherung inkl. Produkthaftpflicht.
- Gemeldete Völker
Damit wird sichergestellt, dass der Honig überwiegend aus der eigenen Produktion stammt. - Zertifizierte Honigschulung
Damit wird der Nachweis von Kenntnissen über Produktion, Verarbeitung, Lagerung, Lebensmittelgesetzgebung und Vermarktung dokumentiert. Der Imker erhält nach bestandener Honigschulung ein Zertifikat.
- Anerkennung
- Bei jeder Bestellung von Gewährverschlüssen (Etiketten) muss der Besteller die Bestimmungen zu den Warenzeichen mit seiner persönlichen Unterschrift anerkennen und haftet damit für das Produkt.
2. Markenbestandteile, Erwerb und Verwendung
Die Marke „Echter Deutscher Honig“ ist rechtlich geschützt und darf nur in der Vollständigkeit seiner Bestandteile – geprägtes Glas, geprägter Deckel, Deckeleinlage und Gewährverschluss (Etikett) – in den Verkehr gebracht werden.
3. Qualitätsanforderungen für die Vermarktung von Honig mit dem Warenzeichen des D.I.B.
Gemäß § 3 der Verbandszeichensatzung der Bestimmung zu den Warenzeichen darf mit den Warenzeichen des D.I.B. nur Honig in den Verkehr gebracht werden, der über die Bestimmungen der Lebensmittelgesetze, insbesondere der Honigverordnung genügt.
4. Kontrollsystem
Der D.I.B. überwacht ständig nach dem Stichproben- und Verdachtsprinzip die satzungsgemäße Nutzung seines Warenzeichens durch verbandseigene Kontrollen. Die Kosten für die Durchführung trägt er selbst. Bei Feststellung von Verstößen des Benutzungsberechtigten gegen die Bestimmung zu den Warenzeichen können die Kosten der Untersuchung und der Probenziehung sowie die durch Wiederholungskontrollen entstehenden Kosten dem Benutzungsberechtigten auferlegt werden.
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